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VS-RSA1-Online  |  Online-Seminar

Baustellensicherung an Straßen, innerorts, außerorts (Landstraßen) gemäß MVAS, RSA für Verantwortliche und Fachkräfte 360° Online

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Online-Seminar

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Termine

Kurzbeschreibung

 

Online-Seminar

Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer- und längerer Dauer an innerörtlichen Straßen und Landstraßen nach MVAS99 für Verantwortliche und Fachkräfte

Eckdaten zum Fernlehrgang

Seminar-Art Fernlehrgang

Qualifikations-Art  Fortbildung

Seminar-Dauer  Der Fernlehrgang entspricht einem Präsenz-Seminar von 1 Tag
Online-Zugang 1 Monat

Start-Termine  Sie können jeweils zum 1. eines Monats Ihr Online-Seminar beginnen.

Wählen Sie Ihren Start-Termin und buchen Sie sich oder Ihren Mitarbeiter ein

Weitere Infos

Bitte beachten Sie die geänderten AGBs im Anmeldevorgang, insbesondere die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Online-Seminare.

Zielgruppe

  • Tiefbau-, Straßenbau-, Kanalbau, Netzbau-, Straßenreinigungsbetriebe, Betriebe der Telekommunikationswirtschaft, technische Betriebe der Straßensicherheit, Straßenverkehrsbehörden, Straßenmeisterein, Versorgungsunternehmen, Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Polizei, Ordnungsämter, Landesbetriebe, Wasser- und Schifffahrtsämter, Forstwirtschaft, Gleisbauunternehmen, Unternehmen der privaten Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe, Betriebe im Bereich des Garten- und Landschaftsbau, Grünanlagenbau und -pflegebetriebe, Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau sowie Vermessungsbüros

Teilnahmevoraussetzungen

  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift

  • PC, Laptop, Tablet oder Smartphone

  • Internetverbindung (LAN oder W-LAN)

  • e-Mail-Adresse

Beschreibung & Inhalte

Bei einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum entstehen Gefahren für Verkehrsteilnehmer - natürlich auch Fußgänger. Ebenso besteht die Gefährdung für die Arbeitsstelle selbst, insbesondere für das eingesetzte Baustellenpersonal.

Jeder an Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum Beteiligte muss daher seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Gemäß RSA obliegt die Verantwortung demjenigen,

". . . der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt.“

 

Die Sicherung der Arbeitsstelle muss u.a. den Vorgaben der RSA, StVO und Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Kommt der Verantwortliche nicht oder nicht ausreichend der Verkehrssicherungspflicht nach, kann dies im Schadensfalle u.a. haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

Ziel und Mehrwert des Lehrgangs

Dieses Seminar vermittelt, nach den Vorgaben der MVAS 99, praxisnah die erforderlichen Kenntnisse, eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsarm sicher und rechtskonform zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
 

Der Teilnehmer erhält den Nachweis über die erforderliche Schulung nach MVAS99.

Dieser Nachweis kann im Schadensfalle für den Verantwortlichen von haftungsrechtlicher Bedeutung sein.

Ebenso wird der Forderung zur Vorlage des Nachweises bei Angeboten Rechnung getragen und beugt somit einen Ausschluss von der Wertung vor.

 

Das Seminar beinhaltet u.a. folgende Themen:

  • Rechtsgrundlagen (u.a. RSA 95, StVO, ZTV-SA)

  • Verantwortung und Haftung

  • Verkehrsrechtliche Anordnung

  • Verkehrssicherungspflicht

  • Planung und Durchführung

  • Verkehrszeichen – Anbringung und Aufstellung

  • Verkehrseinrichtungen

  • Leitmale und bauliche Leitelemente

  • Warnposten

  • Verkehrsführung

  • Schutzeinrichtungen

  • Sicherung von Baugruben

  • Kontrolle und Wartung

  • Nutzung von Regelplänen nach RSA 95

  • Warnkleidung und Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen

  • Arbeitsschutz (z.B. ASR A 5.2) / Umweltschutz

Das Seminar erfüllt die Forderungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bezüglich der Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99).

 

Gut zu wissen…

Die Situation und das Problem…

Gesetze und Verordnungen regeln die Sachlage klar! Umgesetzt werden sie oft nicht!

Der Unternehmer sollte das Risiko abwägen! Ist ein Unfall geschehen, ist es oft zu spät. Der Gesetzesapparat greift unwiderruflich!

Der Unternehmer ist in erster Linie der Verantwortliche und hat die Konsequenzen zu tragen.

Nicht selten jedoch fehlen dem Unternehmer einschlägige Kenntnisse oder auch einfach die Zeit.

 

Wie löst der Unternehmer das Problem…

Der Unternehmer benennt einen fachkundigen Verantwortlichen. Das kann ein Mitarbeiter oder ein externes Unternehmen sein.

Der Verantwortliche muss den Nachweis zur Teilnahme an einer Schulung nach den Vorgaben der MVAS99 (hier sind die Vorgaben zu Seminarinhalten geregelt) nachweisen.

Durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen hält er seinen Kenntnisstand aufrecht. Drei Jahre werden empfohlen und sind, bis auf Ausnahmen, ausreichend.

 

Der Verantwortliche sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein…

Es wird vorausgesetzt, dass ein Unternehmer einschlägigen Gesetze und Vorschriften in seinem Tätigkeitsbereich kennt und entsprechend anwendet.

Setzt der Unternehmer die Vorgaben nicht um, trägt er alleine als Verantwortlicher das Risiko, da er bewusst Leben und Gesundheit anderer leichtfertig aufs Spiel setzt. Der Unternehmer ist also als Verantwortlicher immer zuerst zu nennen! Er trägt stets das Risiko im Schadensfall.

Überträgt der Unternehmer die Verkehrssicherung einem Dritten, sind die Gesetze, entsprechend § 9 OWiG (Handeln für einen anderen), auch auf diesen anzuwenden - das Risiko wird dann auch übertragen!

Natürlich beantworten wir alle Fragen der Teilnehmer, auch im Online-Modus (siehe MENUE das BESONDERE).

Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

  • Teilnahmebescheinigung 

 

Zertifikate und Bescheinigungen werden, je nach Seminarart, nach Seminarende ausgehändigt oder zu Händen des Teilnehmers an den Auftraggeber versendet! 

 

Die Zertifizierung erfolgt in Kooperation mit dem VDRK Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e.V., Kassel.

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